1. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Versuch), angeblich begangen am 14. Juni 2022, um ca. 00:06 Uhr in Safnern, Hauptstrasse 19a. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'420.90 und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Kanton Bern auferlegt.