15). Entscheidwesentlich ist damit einzig, dass der Beschuldigte direkt eine Blutprobe verlangte, als er am 14. Juni 2022, um ca. 00:06 Uhr, auf der Strecke vom Autobahnkreisel Lengnau bis zur Hauptstrasse in Safnern als Lenker des Personenwagens (BE X..________) von der Polizei zur Kontrolle angehalten und zur Abgabe einer Atemalkoholprobe aufgefordert worden war. In der Folge wurde eine Blutprobe angeordnet, entnommen und analysiert, deren Resultat keinen Blutalkohol ergab. 5 III. Rechtliche Würdigung