3 8. Vorwurf gemäss Anklageschrift Im Strafbefehl vom 28. März 2023, der als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten der folgende Sachverhalt vorgeworfen (pag. 67): Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise auf der Strecke vom Autobahnkreisel Lengnau bis zur Hauptstrasse in Safnern wurde der Beschuldigte als Lenker eines Personenwagens (BE X.________) von einer Polizeipatrouille zur Kontrolle angehalten.