4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im oberinstanzlichen Verfahren wurde von Amtes wegen ein Strafregisterauszug, datierend vom 7. Dezember 2023, eingeholt (pag. 192). 5. Anträge des Berufungsführers In der schriftlichen Berufungsbegründung vom 8. Januar 2024 stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge (pag. 197): 1. Der Beschuldigte/Beschwerdeführer sei freizusprechen vom Vorwurf a. der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Versuch), angeblich begangen am 14.06.2022, ca. 00:06 Uhr in Safnern, Hauptstrasse 19a.