2 3. Schriftliches Verfahren Mit Berufungserklärung vom 28. November 2023 beantragte der Beschuldigte die Durchführung des schriftlichen Verfahrens (pag. 179). Dieser Antrag wurde mit Verfügung vom 7. Dezember 2023 gutgeheissen und die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 190 f.). Mit Eingabe vom 8. Januar 2024 reichte der Beschuldigte fristgerecht die Berufungsbegründung ein (pag. 195 ff.). Mit Verfügung vom 10. Januar 2024 stellte die Verfahrensleitung ein schriftliches Urteil in Aussicht (pag. 219 f.).