2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 15. August 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 140). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 7. November 2023 (pag. 148 ff.) und wurde dem Beschuldigten am 8. November 2023 zugestellt (pag. 146 f.). Mit Berufungserklärung vom 28. November 2023 erklärte der Beschuldigte die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 178 ff.). Mit Eingabe vom 5. Dezember 2023 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet (pag. 189).