3. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 22. Februar 2024 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Vicari Die Gerichtsschreiberin: Ragonesi