Weitere Arztberichte oder ähnliche Unterlagen befinden sich nicht in den Akten. Letztlich kann die Frage, ob der Beschwerdeführer effektiv mind. 20 Stunden pro Woche für Betreuung/Pflege von Frau D.________ sorgt, mit Blick auf die Ausführungen in Ziff. 17.2 hiervor offenbleiben. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang einzig noch, dass dem Beschwerdeführer bereits im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 22. August 2022 die Abweisung des gestellten Antrags betreffend Electronic Monitoring in Aussicht gestellt wurde.