__ eigentlich nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sei und weit weniger Unterstützung im Alltag brauche, als es gegenüber dem Sozialdienst angegeben worden sei. Auch die Spitex – so ist dies dem aktenkundigen Bericht des Sozialdienstes zu entnehmen – bezeichnete die Wohnsituation der beiden Personen als fragwürdig. Es wurde vermerkt, dass Frau D.________ zu Hause oft nicht gesehen werde, wenn die Spitex die Einkäufe bringe und sie auch öfters ohne Rollstuhl in C.________ gesehen worden sei (amtliche Akten BVD, pag. 46 ff.). Weitere Arztberichte oder ähnliche Unterlagen befinden sich nicht in den Akten.