Dem aktenkundigen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister sind 18 rechtskräftige Urteile im Zeitraum vom 26. August 2013 bis am 21. September 2021 zu entnehmen (amtliche Akten BVD, pag. 16 ff.). Den strafrechtlichen Verurteilungen liegt ein sich wiederholendes Verhaltensmuster des Beschwerdeführers zugrunde. Die seit Jahren andauernde Delinquenz im Bereich Hausfriedensbruch/Diebstahl zeichnet legalprognostisch ein äusserst ungünstiges Bild, auch wenn der Beschwerdeführer seit dem Jahr 2021 nicht mehr rechtskräftig verurteilt wurde. Wie die SID zu Recht festgehalten hat, lässt