Es sei nicht davon auszugehen, dass er der Belastung des Vollzugs in Form des Electronic Monitoring, der ein grosses Mass an Selbstständigkeit und Verlässlichkeit erfordere, gewachsen sei. Es sei zudem zwar lobenswert, dass sich der Beschwerdeführer selbst um seine Verlobte kümmere, diese werde aber – zumindest beim Einkaufen und Kleiderwaschen – bereits von der Spitex unterstützt. Der Beschwerdeführer habe zudem genügend Zeit gehabt, eine alternative Betreuungsmöglichkeit zu organisieren.