Unter Berücksichtigung der tiefen Anforderungen bei Laieneingaben kann die diesbezügliche Begründung gerade noch knapp als genügend betrachtet werden. Ferner ergibt sich auch ohne konkret gestellte Rechtsbegehren, was von ihm anbegehrt wird. 15. Auf die Beschwerde ist einzutreten. Die Kognition der Kammer richtet sich nach Art. 80 VRPG. III. Materielles