Die Praxis ist bei Laieneingaben nicht allzu streng. Es wird indes auch von Laien erwartet, dass sie dartun, inwiefern und aus welchen Gründen sie dem angefochtenen Entscheid nicht zustimmen können (DAUM, a.a.O., N 13 und N 22 ff. zu Art. 32 VRPG). 14. Der Laienbeschwerde vom 2. November 2023 kann sinngemäss entnommen werden, dass der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Entscheid der SID nicht