9. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 26. Januar 2024 auf eine Duplik (pag. 46). Die SID duplizierte mit Eingabe vom 1. Februar 2024 (pag. 48). 2 10. Mit Verfügung vom 2. Februar 2024 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet, die Zusammensetzung des Spruchkörpers bekannt gegeben und den Parteien der schriftliche Entscheid der Kammer in Aussicht gestellt (pag. 49 f.). II. Formelles