4. Am 2. November 2023 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern (nachfolgend: Obergericht) Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 4. Oktober 2023 (pag. 1 ff.). 5. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer am 10. November 2023 das vorliegende Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer auf, ein originalunterzeichnetes Exemplar seiner Beschwerde einzureichen (pag. 9 f.). Dieses ging – inkl. Beilage – innert angesetzter Frist beim Obergericht ein (pag. 12 f.). 6. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 beantragte die SID mangels ungenügender Begründung ein Nichteintreten auf die erhobene Beschwerde (pag. 28).