2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit undatiertem Schreiben (Eingang am 15. Juni 2023 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern [SID]) Beschwerde bei der SID, wobei er sinngemäss um Aufhebung der Verfügung der BVD ersuchte und erneut den Vollzug seiner Strafe in Form des Electronic Monitoring beantragte (amtliche Akten SID, pag. 8 ff.). 3. Mit Entscheid vom 4. Oktober 2023 wies die SID die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten wurde, und auferlegte dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten (amtliche Akten SID, pag. 28 ff.). Für die Begründung wird auf die Ausführungen im materiellen Teil hiernach verwiesen.