1. Mit Verfügung vom 11. Mai 2023 wiesen die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (BVD) den Antrag von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) auf Vollzug seiner Strafe in Form des Electronic Monitoring ab und boten ihn für den Vollzug diverser (Ersatz-)Freiheitsstrafen mit Strafantritt am 10. Juli 2023 im Regionalgefängnis Thun auf (amtliche Akten SID, pag. 1 ff.).