Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 StPO erkannt: 1. A.________ wird verurteilt, der Straf- und Zivilklägerin C.________ eine Genugtuung von CHF 12'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 26. März 2022 zu bezahlen. 2. Die Zivilklage der Zivilklägerin Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für die Beurteilung des Zivilpunktes werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. V.