Entsprechend der länger andauernden Parteiverhandlungen wird Rechtsanwalt B.________ für drei weitere Stunden entschädigt. Damit entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren für einen Aufwand von insgesamt 34.417 Stunden, ausmachend total CHF 7'793.20 (inkl. Auslagen und MwSt.). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Ent-