Im oberinstanzlichen Verfahren wurde der Beschuldigte durch Rechtsanwalt B.________ amtlich verteidigt. Rechtsanwalt B.________ machte mit Kostennote vom 14. August 2024 [recte: 25. November 2024] für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten einen Aufwand von insgesamt 31.417 Stunden, ausmachend CHF 7'144.55 (inkl. Auslagen und MwSt.) geltend (pag. 539 ff.). Die Kostennote ist nicht zu beanstanden. Rechtsanwalt B.________ machte für die Teilnahme an den Parteiverhandlungen vom 26. November 2024 einen Aufwand von 5 Stunden geltend. Entsprechend der länger andauernden Parteiverhandlungen wird Rechtsanwalt B._____