26. Entschädigungen 26.1 Verteidigung des Beschuldigten 26.1.1 Erstinstanzliches Verfahren Erstinstanzlich wurde der Beschuldigte durch Rechtsanwältin Z.________ verteidigt. Mit der Vorinstanz ist festzustellen, dass der Beschuldigte im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwältin Z.________ privat verteidigt wurde (S. 64 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 330) und dem Beschuldigten bei diesem Ausgang des Verfahrens keine Entschädigung zusteht (Art. 429 Abs. 1 StPO e contrario). 26.1.2 Oberinstanzliches Verfahren Im oberinstanzlichen Verfahren wurde der Beschuldigte durch Rechtsanwalt B._____