69 psychischen Integrität verletzt wurde und diese für sie insgesamt traumatisch waren. Nicht bekannt ist, ob und wenn ja inwiefern die Privatklägerin tatsächlich bereits in ihrer ersten Ehe, wie in einem ärztlichen Bericht (Bericht vom 6. Februar 2023, pag. 177 f.) festgehalten, «starken Misshandlungen (körperlich, psychisch, sexuell und arbeitskraftmässig)» ausgesetzt war. Sowohl anlässlich der erstinstanzlichen als auch der oberinstanzlichen Verhandlung verneinte die Privatklägerin entsprechende Fragen (vgl. pag. 209 Z. 42 ff.