23. Genugtuungsforderung der Privatklägerin 23.1 Rechtliche Grundlagen zur Genugtuung Betreffend die rechtlichen Grundlagen zur Genugtuung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 56 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 322 ff.). 23.2 Subsumption Rechtsanwältin D.________ beantragte für die Privatklägerin oberinstanzlich und in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, der Beschuldigte sei zur Bezahlung einer Genugtuung in Höhe von CHF 12'000.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 26. März 2022 an die Privatklägerin zu verurteilen (pag. 504 und pag. 549 f.).