20. Fazit Der Beschuldigte ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 80.00 zu verurteilen. Der Vollzug beider Strafen wird aufgeschoben und die Probezeit auf je 2 Jahre festgesetzt. Weiter ist der Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'500.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 15 Tage festgesetzt wird, zu verurteilen. 68 V. Zivilpunkt