Für jede einzelne Tätlichkeit wurde der Tatentschluss vom Beschuldigten immer wieder neu gefasst. Die Tätlichkeiten stehen aber dennoch im Gesamtkontext der häuslichen Gewalt, weshalb jede Tätlichkeit hälftig, folglich ausmachend CHF 150.00 pro Tätlichkeit, asperiert wird. Folglich resultiert eine Gesamtbusse von CHF 5'100.00 (CHF 600.00 + [30 x CHF 150.00]). Mit der Vorinstanz sind die subjektiven Tatkomponenten und die Täterkomponenten neutral zu werten.