Als Einsatzstrafe für den Vorfall vom 25./26. März 2022 erachtet die Kammer in Anbetracht der von der Vorinstanz zutreffend wiedergegebenen intensiven und mehrmaligen Handlungen eine Busse von CHF 600.00 angemessen. Sodann ist für jede weitere Tätlichkeit, d.h. insgesamt ca. 30 weitere Tätlichkeiten, eine Busse auszusprechen, wobei hierbei die Referenzstrafe gemäss VBRS-Richtlinien und somit CHF 300.00 pro Tätlichkeit angemessen erscheint. Für jede einzelne Tätlichkeit wurde der Tatentschluss vom Beschuldigten immer wieder neu gefasst.