19. Busse für die Tätlichkeiten (wiederholt begangen) Die VBRS-Richtlinien sehen für den Referenzsachverhalt, wonach der Täter bei einem verbalen Streit in der Bar die Beherrschung verliert und seinem Opfer eine Ohrfeige verpasst eine Übertretungsbusse von CHF 300.00 vor.