66 18.6 Täterkomponenten Zu den Täterkomponenten ist auf die Erwägungen unter E. 18.2.4 hiervor zu verweisen. Demnach wirken sich die Täterkomponenten neutral aus. 18.7 Fazit Höhe der Geldstrafe Aufgrund des Gesagten ist eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen auszusprechen. 18.8 Höhe des Tagessatzes Für die allgemeinen Grundlagen zur Bemessung der Höhe des Tagessatzes kann auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (S. 49 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 315).