18.5.1 Objektive Tatkomponenten Die Vorinstanz hat zu den objektiven Tatkomponenten zutreffend das Folgende ausgeführt (S. 47 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 313; Hervorhebungen im Original): Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) vom 08.12.2006, Stand per 01.01.2023 (VBRS-Richtlinien), empfehlen beim Referenzsachverhalt («In einer kriselnden Beziehung droht der Täter der getrennt lebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod. Die Partnerin hat Angst wegen dem