18.2.4 Fazit Täterkomponenten Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral aus. 18.3 Fazit Höhe der Freiheitsstrafe Der Kammer erscheint somit unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten für die Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten als angemessen. 18.4 Vollzugsform der Freiheitsstrafe Die rechtlichen Grundlagen des bedingten Strafvollzugs wurden von der Vorinstanz korrekt wiedergegeben. Darauf kann verwiesen werden (S. 46 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 312 f.).