452 f.) sind mehrere Betreibungen in Höhe von insgesamt CHF 20'537.80 sowie nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen im Gesamtbetrag von CHF 18'564.50 verzeichnet. Ob er noch Unterhalt für seine zwei Kinder bezahlen muss oder nicht, wisse er nicht. Er habe aber Alimentenschulden (pag. 484 Z. 3 ff.). Beim Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse gab der Beschuldigte am 31. Oktober 2024 an, eine Lohnpfändung in Höhe von CHF 2'000.00 pro Monat und Schulden in Höhe von ca. CHF 20'000.00 für Steuern und Unterhaltsbeiträge zu haben. Er müsse Unterhaltsbeiträge in Höhe von CHF 800.00 an die Privatklägerin leisten (pag.