483 Z. 30 f.). In der Schweiz arbeitete der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben 16 Jahre lang im W.________ (Arbeitsstelle). Seit fünf Jahren sei er nun bei X.________ (Arbeitsstelle) tätig. Er erledige Fliessbandarbeit, wobei er bei seinem Pensum von 100 % netto CHF 5’400.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn) verdiene (pag. 213 Z. 28 ff.; pag. 444 f.; pag. 483 Z. 1 ff.). Im Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten vom 12. November 2024 (pag. 452 f.) sind mehrere Betreibungen in Höhe von insgesamt CHF 20'537.80 sowie nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen im Gesamtbetrag von CHF 18'564.50 verzeichnet.