63 dem Tatbestand immanent und daher ebenfalls verschuldensneutral. Die Tat hätte ohne Weiteres vermieden werden können, was ebenfalls neutral zu werten ist. Zusammenfassend sind die subjektiven Tatkomponenten neutral zu werten. 18.1.3 Fazit Tatkomponenten Aufgrund des Ausgeführten resultiert für die Vergewaltigung unter Berücksichtigung der Tatkomponenten eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. 18.2 Täterkomponenten 18.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte wurde am .________ (Datum) in der Türkei geboren.