Sie begab sich bezüglich des Vorfalls auch nicht unverzüglich in eine ärztliche Behandlung (p. 26 Z. 358). Zur Auf- und Verarbeitung unter anderem der erlittenen Vergewaltigung begab sich die Strafund Zivilklägerin sodann erst im April 2022 in psychologisch-psychotherapeutische Behandlung und ist seither immer noch in Behandlung (p. 11 Z. 41 ff., p. 208 Z. 14). Sie litt und leidet gemäss den Arztberichten u.a. an Angstzuständen und Schlafproblemen, welche als posttraumatische Belastungsstörung mit mindestens teilweise depressiven Phasen zusammenzufassen sind (p. 171 ff.).