Gemäss Beweisergebnis schlug der Beschuldigte die Privatklägerin in der Zeit vom 1. Februar 2022 bis am 26. März 2022 immer wieder. Konkret kam es wöchentlich zu körperlichen Übergriffen, indem der Beschuldigte die Privatklägerin ohrfeigte. Anlässlich einer Auseinandersetzung in der Nacht vom 25. auf den 26. März 2022 wendete der Beschuldigte erneut körperliche Gewalt gegen die Privatklägerin an, indem er sie packte, schüttelte, an den Handgelenken festhielt und sie mit dem Rücken gegen die Kante eines Sessels drückte und ohrfeigte. Weiter packte er sie an den Armen, drückte und schlug sie gegen die Wand und zog sie an den Haaren.