Todesdrohungen sind schwere Drohungen im Rechtssinne. Aufgrund der bereits mehrfach geschilderten familiären Situation und der Streitigkeiten zwischen den Parteien ist nachvollziehbar, dass die Privatklägerin die Äusserungen des Beschuldigten ernst nahm und in Angst versetzt wurde. Sie fürchtete um ihr Leben sowie dasjenige ihrer Kinder. Aus den Aussagen der Privatklägerin geht hervor, dass sie davon ausging, der Beschuldigte könne die Verwandtschaft beeinflussen und sie würde Opfer eines Ehrenmordes werden können. Dass die Privatklägerin die Drohungen äusserst ernst nahm, zeigt sich u.a. darin, dass sie auf-