In der modernen Terminologie würde man den verpönten Angriff als «gezielten Psychoterror» bezeichnen. Geschützt wird somit ein Mass an innerer Freiheit, das jeder Person die freie Entfaltung bzw. Bewahrung ihres psychischen Gleichgewichts garantieren soll. Damit trägt der Tatbestand dem Grundbedürfnis jedes Menschen Rechnung, in (innerem) Frieden zu leben und sich in der Gemeinschaft sicher zu fühlen. Der Tatbestand schützt damit auch das Sicherheitsgefühl einer Person vor massiver Erschütterung durch einen anderen.