Zudem versuchte sie körperlich mit den Händen, ihn wegzustossen. Der Beschuldigte hatte dieses verbale und physische Nein der Straf- und Zivilklägerin und damit ihre Ablehnung und Abwehr eindeutig zur Kenntnis genommen. Gerade die Äusserung des Beschuldigten «wie kannst du mir Nein sagen» lässt keine andere Interpretation zu. Das Verhalten des Beschuldigten kann nicht anders gedeutet werden, als dass er dies ignorierte und sich bewusst und gewollt mit Gewalt über den Willen und Widerstand der Straf- und Zivilklägerin hinwegsetzte und den Beischlaf vollzog.