189 StGB fielen. Die Nötigung zur Duldung des Beischlafs, indem der Täter sie bedroht, Gewalt anwendet oder unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird nach altem und nach neuem Recht mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Das neue Recht erweist sich nicht als das mildere, weshalb hinsichtlich der Vergewaltigung das zum Tatzeitpunkt geltende Recht, das Strafgesetzbuch in seiner bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung (aStGB), anzuwenden ist. 13.2 Theoretische Grundlagen zu Art. 190 Abs. 1 aStGB Eine Vergewaltigung im Sinne von Art.