2019, N 20 zu Art. 2 StGB mit Hinweisen). Der Beschuldigte hat die zu beurteilenden Straftaten in den Jahren 2021 und 2022 und damit vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes über eine Revision des Sexualstrafrechts (AS 2024 27) begangen, weshalb sich die Frage nach dem anwendbaren Recht stellt. Mit der per 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Revision des Sexual-