Allerdings ist auch nicht zu erwarten, dass bei wiederholt vorkommender häuslicher Gewalt jedes einzelne Ereignis vom Opfer noch (detailliert) wiedergegeben werden kann. Auf Vorhalt der Aussage der Privatklägerin, wonach es wöchentlich zu körperlichen Übergriffen mit manchmal 3-5 Ohrfeigen gekommen sei, antwortete der Beschuldigte, es sei eine Lüge und er akzeptiere dies nicht. Weiter stellte er die Frage, weshalb sich die Privatklägerin nicht bei der Polizei gemeldet habe, wenn er sie in der Woche 3-5 Mal geschlagen haben soll (pag. 50 Z. 325 ff.).