15 Z. 262 ff.). Im Verlaufe der Einvernahme gab die Privatklägerin auf Frage an, dass es nach ihrer Rückkehr aus der Türkei wöchentlich zu körperlichen Übergriffen gekommen sei. Manchmal mit 2-3 Ohrfeigen und manchmal auch mehr (pag. 16 Z. 306 ff.). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Aussagen der Privatklägerin betreffend die wiederholten Tätlichkeiten nicht detailliert sind. Allerdings ist auch nicht zu erwarten, dass bei wiederholt vorkommender häuslicher Gewalt jedes einzelne Ereignis vom Opfer noch (detailliert) wiedergegeben werden kann.