54 ausfielen als diejenigen zur Vergewaltigung. Allerdings sind seine Aussagen trotzdem noch immer auffallend karg, ausweichend, widersprüchlich und unlogisch. Eine eigene Sachverhaltsdarstellung wäre auch bei einem unschuldigen Beschuldigten zu erwarten, zumal vorliegend die Auseinandersetzung selbst ja unbestritten ist und diese dem Beschuldigten aufgrund der Tatsache, dass es die einzige Auseinandersetzung zwischen den Parteien war, welche zu einem Polizeieinsatz führte, in Erinnerung bleiben musste.