53 Strafverfahren wegen Vergewaltigung und häuslicher Gewalt (Tätlichkeiten und Drohung) eröffnet worden sei, da er seine Ehefrau mit dem Tod bedroht, sie ins Gesicht geschlagen, sie geschüttelt, gegen die Unterschenkel getreten und sie an den Haaren gezogen haben soll (pag. 44 Z. 14 ff.).