Nachdem es bereits in der Nacht ausgeartet ist und der Beschuldigte gemäss seinen Angaben die Wohnung mangels Schlüssel nicht habe verlassen können, erscheint unlogisch und nicht nachvollziehbar, weshalb er nicht umgehend nach dem Streit die Polizei informiert hat, sondern sich zunächst schlafen legte und erst am Mittag – somit Stunden später – die Polizei kontaktierte. Keine der beiden Parteien äusserte, dass es gegen Mittag erneut eine Auseinandersetzung gegeben hätte, weshalb die Aussage des Beschuldigten, wonach er die Polizei gerufen habe, damit die Situation nicht eskaliere, sich zeitlich mit dem unbestrittenen Sachverhalt nicht in Einklang