52 Protokoll, seine Tochter habe ihm gesagt, er solle die Polizei rufen. Nachdem es bereits in der Nacht ausgeartet ist und der Beschuldigte gemäss seinen Angaben die Wohnung mangels Schlüssel nicht habe verlassen können, erscheint unlogisch und nicht nachvollziehbar, weshalb er nicht umgehend nach dem Streit die Polizei informiert hat, sondern sich zunächst schlafen legte und erst am Mittag – somit Stunden später – die Polizei kontaktierte.