Er habe verstanden, dass er nicht länger in dieser Wohnung bleiben könne und habe gepackt, um zu gehen. Die Privatklägerin habe die Sachen nicht ausgehändigt und daher habe er die Polizei um Hilfe gebeten. Vier Minuten nachdem er die Polizei gerufen habe, habe auch die Privatklägerin die Polizei gerufen (pag. 45 Z. 78 ff.). Im Verlaufe dieser Einvernahme sagte der Beschuldigte zur Frage betreffend häusliche Gewalt, es habe damit angefangen, dass ihn die Privatklägerin angegriffen habe. Er habe das Haus verlassen wollen, aber sie habe die Türe gesperrt.