Ergänzend ist festzuhalten, dass er auch betreffend die Auseinandersetzung sich selbst besser darstellte als die Privatklägerin. Sie soll mit dem Stossen angefangen haben und er will versucht haben, Abstand zu halten (pag. 490 Z. 40). Erneut ist jedoch hervorzuheben, dass er anschliessend keine eigene Darstellung des Kerngeschehens wiedergab, sondern seine Aussagen karg, ausweichend und stereotyp sind. Anruf bei der Polizei Die Privatklägerin habe am 26. März 2022 wieder Probleme verursacht und er habe die Polizei gerufen. Er habe verstanden, dass er nicht länger in dieser Wohnung bleiben könne und habe gepackt, um zu gehen.