An der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte aufgefordert, in freier Rede zu erzählen, was sich in der Nacht vom 25./26. März 2022 zugetragen habe. Er berichtete, dass die Privatklägerin von der Arbeit zurück gekommen und etwas gereizt gewesen sei. Sie habe begonnen, mit ihm zu streiten: Probleme des Sohnes, sie habe herumgeschrien und dann habe es zwischen ihnen ein Herumstossen gegeben (pag. 487 Z. 24 ff.). Sie habe ihn gestossen, er habe sie gestossen. Er habe versucht, Abstand zu halten (pag. 490 Z. 40). Er habe dann seine Tochter angerufen und sie habe ihm gesagt, er solle von der Wohnung weg und die Polizei rufen (pag. 487 Z. 26 f.).