Er sei daraufhin durch Freunde angesprochen worden (p. 47 Z. 176 ff.). Ferner zeigt sich das Ausholen zum Gegenangriff augenscheinlich, als der Beschuldigte selbst erklärte, die Polizei angerufen zu haben und zwar Stunden nach der eigentlichen Auseinandersetzung in der Nacht und gleichzeitig zum Verhalten der Straf- und Zivilklägerin aussagte (p. 50 Z. 328 f.): «Warum wenn ich sie in der Woche 3-5 Mal geschlagen hätte, warum hat sie sich dann nicht bei der Polizei gemeldet?». […]